Nabend,
ich habe zwar in der Suche ein wenig was gefunden aber das betraf entweder den Golf 6 R oder den Vorfacelift und daraus wurde nicht alles ganz deutlich.. daher würde ich das Thema gerne nochmal aufgreifen und auch für nachfolgende eine klare Aussage haben diesbezüglich beim FL.
Bisher klar geworden ist folgendes:
- Wenn man einen Golf 7 R kauft welcher Werksseitig "nur" 18 Zoll verbaut hat (ausgeliefert wurde) fehlt der Lenkwinkelbegrenzer und man darf Originalfelgen in 19 Zoll, in diesem Fall "Pretorias", nicht einfach nachrüsten und so fahren.
Grundsätzlich die Frage, hat sich irgendetwas beim Facelift geändert in Bezug auf Rad/Reifenkombinationen auch was in der CoC steht/zugelassen ist bei Fahrzeugen welche mit 18 bzw. 19" ausgeliefert wurden und auch in Bezug auf den Lenkwinkelbegrenzer (evtl. mittlerweise bei allen Modellen verbaut, egal ob 18 oder 19 Zoll)?
- Falls ja, ist eine Nachträgliche Ausrüstung Problemlos möglich bzw. falls es in den CoC aufgeführt sein sollte, jeweils mit 225/35R19 oder 235/35R19 Bereifung?
- Falls nein, Einzelabnahme notwendig mit Traglastbescheinigung und Vergleichsgutachten (bei 225/35R19 Bereifung)? Gilt das, falls ja, auch für 235/35R19 Bereifung oder ist dies ausschliesslich den Fahrzeugen welche werksmäßig mit 19" ausgeliefert wurden (und somit einen Lenkwinkelbegrenzer haben) vorbehalten?
Ich hoffe diese Fragen gehen in Ordnung, wollte dafür jetzt aber nicht extra einen 3-4 Jahre alten Thread reaktivieren da es hier speziell um das Modell Facelift geht.