Vermutlicher Betrug beim Kauf eines Gebrauchten (privat)

  • Hi zusammen,


    bevor ich zum Anwalt renne dachte ich ich frage hier einfach nochmal nach. Eventuell kennt sich ja der eine oder andere ein wenig aus.


    Folgende Situation:


    Am Mittwoch hatte ich Besuch von 2 Händlern die meinen Gebrauchten kaufen wollten da ich ja ein R nächsten Monat kaufen wollte.
    Es hat keine 5 Minuten gedauert da haben die beiden festgestellt das meinem Auto mal jemand kräftig hinten drauf gefahren ist. Ist was gespachtelt worden und mehr schlecht als recht neu lackiert worden. Das hat mir der Vorbesitzer verschwiegen. Er sagte mir lediglich er hätte 2 Schrammen vorne in der Stoßstange und eine gebrochene Halterung am Kühlergrill. Soweit war das ja auch in Ordnung. Das mir das nicht aufgefallen ist. Ich habe gründlich alles angeschaut. Bin aber auch kein Experte.



    Jetzt zu meinem Problem. Im Kaufvertrag steht in etwa sowas wie "Der Verkäufer hat den Wagen nicht auf Unfallschäden überprüft und übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden des Vorbesitzers" Ich habe ihn mehr als einmal gefragt ob sonst noch was mit dem Fahrzeug ist. Er hat nicht gesagt das er den Wagen nicht überprüft hat und hat immer nur von den Schrammen in der Stoßstange vorn erzählt. Das ist ja schon ein wenig widersprüchlich.


    Weiß jemand ob es Dinge gibt, die aus rechtlichen Gründen gar nicht im Kaufvertrag stehen dürfen? Eventuell gibt es dort ja eine Chance.



    Erstmal werde ich wohl so vorgehen das ich versuche den Vor-Vorbesitzer ausfindig zu machen, was gar nicht so einfach ist. :( Wenn er mir bestätigen kann das es zu seiner Zeit diesen Schaden noch nicht gegeben hat oder er ihn mit dem Schaden verkauft hat und er eventuell noch den Kaufvertrag hat habe ich vielleicht ja sogar ganz gute Karten das über einen Anwalt laufen zu lassen. Den Verkäufer zu kontaktieren, behaupte ich mal, wird aussichtslos sein. Wenn er in irgendeiner Art und Weise davon gewusst hat ist es definitiv arglistige Täuschung und er hätte ihn definitiv als Unfallwagen verkaufen müssen(stand lediglich Unfall bekannt, bezogen auf die Schäden der Stoßstange vorn). Der "Unfall" mit den Schrammen in der Frontstoßstange macht ihn ja nicht sofort zu einem Unfallwagen, glaube ich.


    Hat jemand eventuell schon mal was Ähnliches gehabt oder kennt sich eventuell ein wenig aus?



    Grüße


    PS. Der R kommt trotzdem! Allerdings muss ich dann wohl ein paar Abstriche machen an meinem neuen Traumauto.

  • Ist es nicht bei Privatverkauf so geregelt, das es heißt 'gekauft wie gesehn'!?
    Ich hab im Kopf, das der Verkäufer sogar gar nicht verpflichtet ist Angaben zu Reparaturen bzw. Unfällen zu machen.


    Der Verkäufer wird aber im nach hinein, denk ich, keine Angaben dazu machen bzw. zugeben das es sich doch um ein Unfaller handelt, d.h. DU musst ihm dann Beweisen, das er gelogen hat. Und wenn es sich echt um 0815 Arbeit handelt, dann würd ich sogar wetten das er das irgendwo hat schwarz machen lassen. Und dann kannste erst recht einpacken....


    Aber das ist jetzt meine Theorie, am besten wirklich mal beim Anwalt nachfragen...

  • Ich habe mich auch noch ein wenig umgehört und es sieht wohl so aus als hätte ich nur wirklich dann eine Chance wenn mir der Vor-Vorbesitzer bestätigen kann, dass er das Fahrzeug entweder ohne diesen Mangel oder mit diesem Mangel verkauft hat. Alles andere wird komplett aussichtslos sein weil sich der Typ zu 100% abgesichert hat. Aktuell bin ich leider noch auf der Suche nach diesem Herren. Sollte nichts dabei herauskommen freuen sich meine Eltern über ihr neues Sommerauto. :hihi: Achja es handelt sich um einen MB SLK von 2000, hatte ich noch gar nicht erwähnt.

  • Beim Privatkauf ist das ja immer so ne Sache... Ich habe bei meinen Autos die ich gekauft habe bis jetzt aber auch immer die Vor-Vorbesitzer gesucht und auch immer gefunden. Google, dasörtliche usw. machts möglich ;) Bei mir war es so, dass die mir eigentlich die Wahrheit gesagt haben, soweit ich das nachvollziehen konnte, da er eh raus ist. Problem ist sonst beim Privatverkauf wie eben schon erwähnt. Beweis ihm erstmal, dass er gelogen hat. Wenn das ein Unfall war, der auch nicht von der Polizei aufgenommen wurde, dann wirst du es vermutlich eh nicht rauskriegen. Und ansonsten, Privatverkauf, ohne Garantie usw. :tired:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!