An alle Track-Driver...

  • Moin, moin, meine Damen und Herren,


    das folgende Thema mag ich hier eig. nicht so gerne, aber dennoch wollte ich es Euch nicht vorenthalten.


    U. U. sollte der ein oder andere das vllt. mal bei sich überprüfen. ;)


    --> http://www.versicherungsjourna…strecke-118969.php?link=1


    LG, Timo

  • Timo, dieses Thema wird auch an anderer Stelle schon länger ausgiebig diskutiert.


    Die Betroffenen (Sportfahrer) sind dabei in zwei Lager gespalten. Die einen (Fraktion 1, zu der gehöre auch ich) raten kategorisch, sich bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft explizit und schriftlich zu erkundigen, ob die jeweiligen Veranstaltungen gedeckt sind. Das Schöne daran ist, dass man dann unzweifelhaft weiß, was Sache ist. Und im Ernstfall eine schriftliche Brestätigung hat, auf die man sich berufen kann. Oder halt die Gesellschaft wechseln. Meine hat mir im Übrigen freies Fahren, Touris und Sportauto-Perfektionstraining ausdrücklich schriftlich als gedeckt bestätigt.


    Die anderen (Fraktion 2) sagen "bloß nicht fragen" und sind der Meinung, sie könnten sich auf die oft schwammigen Regelungen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen verlassen. Das ist, zumindest was den Kasko-Schutz angeht, m. E. "vabanque" und wäre nix für mich...


    Fakt ist, dass immer mehr Versicherer in den aktuellen Bedingungen ähnliche Klauseln verwenden wie in dem von Dir zitierten Fall. Insbesondere der Ausschluss jeglichen Befahrens einer Rennstrecke im Kasko-Bereich wird wohl weiter um sich greifen (btw., wie handhabt das die Allianz?). Das kann (so Fraktion 2) auch an den immer öfter gestellten Fragen liegen. Und, machen wir uns nichts vor, dass immer mindestens ein Rest-Risiko besteht und man u. U. tief in die Tasche greifen muss, weiß ja eigentlich jeder, der Rennstrecken befährt. ;)


    VG
    Markus

    Golf 7.5 GTi TCR | Tornadorot | DSG | HGR St. 1 = ca. 330 PS, 460 Nm | 1.410 Kg + Fahrer | Wiechers Clubsport Bügel | 2 x Recaro SPG XL | Schroth Profi 2 | KW Clubsport 3-fach (Abstimmung: Raeder Motorsport) | Bremse: TT-RS Sättel (8J) + Carbopad 370 x 34 + Endless MA46b (ME-22 hinten auf OEM) | ProTrack One 9.0 x 18 ET52 |Dunlop Direzza 03G [H] 245/40/18


    Immer aktuelle Nordschleifen-Onboards: Youtube/Maody66TV

    2 Mal editiert, zuletzt von maody66 ()

  • Ich würde es definitiv auch bevorzugen, explizit eine Deckungszusage einzuholen, bevor ich mich auf die NOS wage.
    Ich hab beispielsweise nach Lesen das Artikels auch mal nachgeschaut, was eigentlich so meine Kraftfahrt-Bedinungen so von Rennveranstaltungen halten. (Ergo Direkt)

    Kein Versicherungsschutz besteht für:


    Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-spotlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Die Teilnahme an behördlichen nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung dar.[....]


    Wie das jetzt explizit bei Touri-Fahrten aussieht, bei denen offiziel die StVO :police: gilt, müsste man mit der jeweiligen Fachabteilung abklären.
    Ich rate auch definitiv dazu, es so wie Markus zu machen. Schriftliche Deckungszusage vom Versicherer holen.


    Wer sich wirklich darauf verlässt, dass man sich durch den "Bedingungsdschungel" hangeln kann, um etwa durch schwammige Formulierungen im Zweifelsfall doch nicht auf seinem Schaden sitzen zu bleiben, der ist verlassen.
    Fraglich ist auch, wer im Streitfall den längeren Atem hat, der Versicherer oder der Versichungsnehmer ? Ich kanns mir denken :whistling: .


    Und es bleibt ja nicht nur bei Schäden am Material.
    Man stelle sich nur mal vor, die Haftpflicht verweigert im Fall eines Unfalls mit Gesundheitsschaden, die Zahlung für die Genesung des Geschädigten?
    Wer kommt dann für die entstandenen Kosten auf ? Stichwort, Obligenheitsverletzung.



  • Habe letztes Jahr schon bei der HUK-Coburg angefragt zu dem Thema und explizit auf die Tourifahrten verwiesen. Das kam als Antwort....wie man das deuten soll...da bin ich zu doof für :arghs:



    LG
    Lars

    VCDS (Hex V2) Codierungen im Raum Köln/Bonn....

    VW Golf .:R - Rising Blue...byebye
    Audi A6 3.0 TDI Competition - Mythosschwarz

  • laRs: ich habe für meinen Roten, der ebenfalls bei der HUK versichert ist, exakt das gleiche Schreiben bekommen. Ist im Prinzip eine Abschrift der allg. Vers.-bedingungen. Die können mit dem Begriff "Touristenfahrten" nichts anfangen im allgemeinen, und schicken dir deshalb so ein Schreiben. Willst Du das der armen kleinen Tippse verübeln?


    Reicht aber m.E. vollkommen aus, da es sich bei den Touristenfahrten gerade nicht um solche Veranstaltungen handelt.


    Nach meinem Abflug im letzten Herbst wurde der Vollkaskoschaden anstandslos bezahlt. War zwar nicht die HUK, aber der Wortlaut der AGA genau der gleiche.
    Danach wollte ich für zukünftige Fälle dies zur Sicherheit nochmal schriftlich bescheinigt bekommen. Resultat war: ja gerne, aber nur i.V.m. 5000€ SB.
    Ohne Nachfrage wäre verm. alles noch Friede - Freude - Eierkuchen. Ich konnte dann die Versicherung wechseln und kann ein riesen Lied davon singen. LaRa kann mit Sicherheit auch eine Strophe mitträllern.
    Von ca. 20-25 (ungelogen) konsultierten Versicherungen sind, nachdem ich die Worte Leistungssteigerung / Abrechnung im Schadenfall laut Wertgutachten/ Touristernfahrten in den Mund genommen habe, letztendlich 2 übriggeblieben- bei einer ist der Wagen jetzt versichert so wie ich es wollte. Manche Versicherungen interessiert die Leistungssteigerung und der tats. Wert des Wagens nicht, bei anderen ist es ein absolutes NoGo. Bezüglich Touristenfahrten gilt das o.g.


    Ich hatte aber etwas Schwierigkeiten die jetzige Versicherung davon zu überzeugen mein Fahrtraining nächste Woche mit abzusichern, da in der Anmeldung u.a. etwas von Helmpflicht und dergleichen steht. Je nachdem was für ein Angstshase das bei der Vers. auf den Tisch bekommt, mußt du erstmal wieder jede Menge Überzeugungsarbeit leisten, das das gerade der Verbesserung deiner eigenen Fahrpraxis dienst und sich politiv auf den täglichen Gebrauch auswirkt etc.
    Man kann also auch schlafende Hunde wecken.
    Ebenfalls ein User hier aus dem Forum wollte gerade diese expliziete Toursitenfahrtzusage von seiner Versicherung (blöderweise die gleiche die meinen Schaden anstandslos bezahlt hat - schlafende Hunde geweckt ? / arme Sachbearbeiterin verunsichert und lieber mal schnell eine Absage geschrieben ?) und hat prompt eine Absage bekommen. Aber vielleicht meldet er sich ja noch zu Wort und kann näheres vermelden.


    Soweit meine unbedeutende Ansicht zu der Sache


    PS: die Mitfahrer der TT möchten mich doch bitte nochmal auf das Thema ansprechen was organisierte Ausfahrten etc. angeht, denn hier gilt im Schadensfall ggf. "uffpass" wem ich was erzähle.

    Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder der langsamer fährt als Sie ein Idi*t ist, und jeder der schneller fährt ein Verr*ckter?

  • Ich habe meinen R im Rahmen als Geschäftsfahrzeug über VW selber versichert.


    Die zahlen bei Fahrsicherheitstrainings oder Trackdays sowie Touristenfahrten. Wichtig ist denen der Wortlaut des "Rennen zum erziehlen einer Höchstgeschwindigkeit.
    Laut deren Aussage wäre dies in meinen angefragten Fällen nicht gegeben, es wären ja Übungsfahrten zum besseren beherrschen des Fahrzeugs.;)

  • Leider etwas verspätet, aber besser jetzt als nie. ;)


    Meine folgenden Worte äußere ich als Privatperson und ohne jegliche Verbindlichkeit auf ein Versicherungsprodukte geschweige denn -bedingung.


    Generell, bin ich immer der Typ, der sich lieber absichert und was die "schlafenden Hunde" betrifft kann ich nur sagen, dass dieser unüberschaubare Faktor doch lieber vor einem Vorfall geklärt werden sollte, als danach, oder?


    Man sollte sich auf jeden Fall etwas schriftliches zukommen lassen.


    Für den Versicherungsschutz sind vorallem zwei, drei Dinge sehr entscheidend:
    - hat die Karre TÜV?
    - die Strecke, welche befahren wird, muss die Richtlinien der StVO vorweisen
    - es sollte nicht um Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gehen


    Ich kenne nur die Bedingungen einer Versicherung und hinzu kommt auch noch, dass ich absolut nicht der Kfz-Versicherungs-Guru bin. Ganz im Gegenteil. Aber ich habe mich halt mal in eigener Sache sehr intensiv damit beschäftigt.


    Übrigens VAV (Volkswagen AutoVersicherung, ehemals Volkswagen VersicherungsDienst) ist eine Tochter der Allianz und somit unterliegen hier die gleichen Vers.bedingungen was evtl. Ausschlüsse betrifft.


    Edit:
    Achja, Markus, ich fahre dementsprechend (ver)"sicher"(t) auf'm Ring. ;)


    LG, Timo

  • Super Timo! So sollte es sein, lieber vorher Gedanken machen wie nachher meckern :thumbup:


    Ich habe um vollständig auf der sicheren Seite zu sein nochmals bei meiner Versicherung nachgefragt und folgendes Schreiben erhalten :thumbup: :

    Jetzt warte ich noch die Steuerrückerstattung ab, dann wird die Bremse gemacht und dann muss mal dringend dran gearbeitet werden die 25er Karte weiter "abzufahren" :essen: .


    LG
    Lars

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  • Bei der Württembergischen sind laut Fachabteilungen Kraftfahrt und Kraftfahrt-Schaden Touristenfahrten bzw. Fahrten, die nicht der Erziehlung einer Höchstgeschwindigkeit dienen versichert.

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