Problem Eintragung Spurverbreiterung

  • Guten Tag,



    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe gesehen, dass eine Spurverbreterung 8mm
    VA und 15 mm HA mit den Pretorias möglich ist, bzw eingetragen wird. Ich
    habe mir also das Set von H&R bestellt passend für meinen Golf VII
    R. Heute beim TÜV versucht es eintragen zu lasssen, was leider nicht
    geklappt hat. Grund waren die Auflagen aus dem Teilegutachten von H&R, dass
    sogenannte Radabdeckungsverbreiterung an den Kotflügeln befestigt sein
    müssten. Meine Frage ist nun wie ihr das geschafft habt ohne diese
    Abdeckungen? Oder montiert und dann abmontiert? Vielen Dank für eure
    Hilfe!



    Grüße
    Manni

  • Diese „Radabdeckung“ ist Dein Kotflügel. Die Reifen/Räder dürfen halt nicht
    über die(se) „Abdeckung“ hinaus ragen. Andernfalls muss man den Kotflügel
    verbreitern, wie der gute Ken Block es an seinem Ford hat:


    [Blockierte Grafik: http://img3.auto-motor-und-sport.de/Ken-Block-Ford-Mustang-Gymkhana-7-SEMA-2014-fotoshowBigImage-886bcead-821940.jpg]


    Wenn Du aber die Spurplatten aber so gewählt hast, dass die Räder nicht aus den normalen
    Radhäusern/Kotflügeln herausschauen/-stehen, spricht nichts gegen eine Eintragung.


    BTW.: wenn Du sonst alles original hast (Fahrwerk und Räder), musst Du die Spurplatten
    auch nicht eintragen lassen, da sie von H&R schon geprüft wurden (ABE/Teilegutachten).

  • Hallo erstmal vielen Dank für die Antwort. Leider ist das nicht so ganz richtig, in dem Teilegutachten von H&R steht ganz klar, dass bei meiner Bereifung 235/35 R19 eine zusätzliche Radabdeckung (ab 8mm Spurverbreiterung) montiert werden muss, siehe Bild unten. Um das alles zu umgehen, wo gibt es denn Spurplatten mit ABE für den Golf VII R, habe bisher nur welche für den normalen Golf VII gefunden und den TTS? P.S. Auch mit Teilegutachten und Serienzutand musst du immer eine Spurverbreiterung eintragen lassen.


    [Blockierte Grafik: http://www.bilder-upload.eu/upload/f4674c-1460127060.jpg]

  • Hallo erstmal vielen Dank für die Antwort. Leider ist das nicht so ganz richtig, in dem Teilegutachten von H&R steht ganz klar, dass bei meiner Bereifung 235/35 R19 eine zusätzliche Radabdeckung (ab 8mm Spurverbreiterung) montiert werden muss, siehe Bild unten[Blockierte Grafik: http://www.bilder-upload.eu/sh…ile=f4674c-1460127060.jpg] Um das alles zu umgehen, wo gibt es denn Spurplatten mit ABE für den Golf VII R, habe bisher nur welche für den normalen Golf VII gefunden und den TTS?


    Stimmt, Du hast Recht! Das ist Auflage A2)


    Klasse, da kann ich meine direkt zurück schicken.



    Edit: Schau grad mal bei ST im Shop.


    http://docs.kwsuspension.de/ga14-1168-A00.pdf


    Ist hier wohl genau so. Frag ich mich, wie die mir damals 5mm beim Fahrwerkseinbau eingetragen haben... Das war aber auch miserabel eingebaut. Das mach ich das nächste Mal nicht da.

  • Oder gar nicht erst eingetragen



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    Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder der langsamer fährt als Sie ein Idi*t ist, und jeder der schneller fährt ein Verr*ckter?

  • Ich war bei der Dekra, sollte ja eigentlich egal sein wo man hingeht, da es ja explizit im Teilegutachten drinsteht. Das mit dem nicht eintragen ist keine Alternative, da ich keine Lust habe mit einem Auto ohne Betriebserlaubnis unterwegs zu sein, also auch ohne Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls.

  • Sie bemängeln ja die fehlende Radabdeckungsverbreiterung. Wenn das als Auflage für das Teilgutachten aufgeführt ist, könnte der Prüfer entweder großzügig sein oder es nur per 21iger (Einzelabnahme) eintragen.


    Kenne keine Spurplatten die ne ABE haben.
    Teile mit einer Abe müssen nicht eingetragen werden wenn alle In ihr aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Surplatten haben i.d.R. Immer nen Teilgutachten mit dem man sie nach Paragraf 19 "günstig" eintragen kann.
    Evtl. stimmen die kleinen Flaps vom Golf 6R (wenn mit 19Zoll ausgeliefert) den Prüfer milde. Das sind die kleinen Kunststoffteile, welche an Kotflügel/Radhaus befestigt werden um die Radabdeckung zu gewährleisten. So weit zur Theorie. In der Praxis würde ich erst mal zu nem anderen Prüfer fahren.




    Ups, garnicht gesehen das schon so viel passiert ist. Dachte noch ich poste an 3. Stelle :D

  • Das ist doch alles Haarspalterei!!


    Entweder ist der Prüfer flexibel wie ein Amboss oder einfach nur inkompetent!


    Wenns laut Gutachten erforderlich ist,irgendwelche Verbreiterungen-welcher Art auch immer-


    zu verbauen,dann mach ne Einzelabnahme und gut!


    Idealerweise vorher beim-anderen/kompetenten Gutachter mit dem Vorhaben hingehen.



    Wegen paar Platten macht der Prüfer so ein grosses Kino...??


    Stehen die Reifen denn dann so brutal ab oder gehts nur um die Auflage laut Gutachten??



    Steht im Gutachten explizit drin,dass Radabdeckungen erforderlich sind oder nur ggf=gegebenfalls?




    Lächerlich

    Elektroautos sind wie Durchfall!

    Man weiss nie,ob man es bis nach Hause schafft 8o


    Handschalter,

    Apr-Zeugs

    Fahrwerk,Räder




    MfG Bac.

    Einmal editiert, zuletzt von bacardybreezer ()

  • Ich weiß das es totale Haarspalterei ist, vorallem wundert mich ,dass angeblich viele andere User Spurplatten eignetragen haben, aber keine Radabdeckungen montiert haben, oder es zumindest erwähnt haben, dass es notwendig ist. Von der Optik her ist es überhaupt nicht übertrieben, stehen halt bei 8mm VA und 15mm HA schön bündig am Koti. Aber wie ich weiter oben gepostet habe, steht explizit im Gutachten, dass ab 8mm eine Rabdeckung montiert sein muss. Könnte kotzen. Was kostet so eine Einzelabnahme, muss ich die Abnahme trotzdem voll bezahlen falls während der Abnahme noch irgendwas bemöngelt wird? Dank euch im Voraus für dir Hilfe!


    Grüße
    Manni

  • Ich habe mit den Pretorias vorne 10 und hinten 15 mm pro Seite vom Händler montieren lassen und die sind vom Prüfer (Dekra) auch eingetragen worden (mit den ab Werk aufgezogenen Reifen - mir ist aufgefallen, dass die Reifenflanke ab Werk wenig über den Felgenrand hinaussteht, mein Reifenhändler zieht die wohl etwas anders auf, so dass der Reifen ein paar mm weiter übersteht).
    Es scheint also einen gewissen Beurteilungsspielraum zu geben.
    Vielleicht mal bei einer anderen Prüfstelle (oder über den Prüfer, der regelmäßig beim Händler vor Ort prüft) probieren?

  • Nicht alles, was eingetragen wird, ist tatsächlich auch legal und hält im Zweifelsfalle einer rechtlich einwandfreien Begutachtung stand. Solche Eintragungen sind genau genommen das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Bei Auffliegen drohen sowohl dem Fahrzeughalter als auch dem Gutachter Empfindliches, der Gutachter kann sogar seine Zulassung verlieren.
    Vielmals passiert aber nichts, wenn man eine "Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO" vorweist und die kontrollierenden Beamten nicht selbst die Hardcore-Schrauber sind (gibt es manchmal, das ist dann lustig) und man es nicht total übertrieben hat. 15mm hinten halte ich allerdings mit Pretorias für übertrieben, siehe unten.


    Die H&R-Distanzen benötigen alle diese Änderungsabnahme von einem amtlich anerkannten Sachverständigen. Die formal dann bei nächster Gelegenheit (wann auch immer die sein soll) in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden sollte. Also der Gang zum Gutachter, um den Fahrzeugzustand nach Anbau mit der jeweiligen Rad-/Reifenkombi beurteilen zu lassen (anhand des Prüfgutachtens von H&R) bleibt niemandem erspart.


    Urteilt der sauber, dann bewertet der ALLE in dem Prüfbericht von H&R erwähnten Punkte. Und demnach dürften lediglich die 3mm-Ringe an der HA modifikationsfrei durchgehen. Bereits ab 8mm sind gemäß Prüfbericht folgende Maßnahmen als notwenig erachtet und könnten dann am betreffenden Fahrzeug auch so gefordert werden:


    2x 3mm Hinterachse:
    bei 235/34 R19 auf 8x19 Pretorias gefordert: A1), A5), H1)-H5)


    Hier alles harmlos:
    A1) betrifft die Gewindelänge der Schrauben, die werden eh mitgeliefert und damit gelöst, will der Prüfer aber ggfs. sehen.
    A5) sagt nur aus, dass die 3mm-Ringe nur an der HA erlaubt sind, die haben nämlich keine eigene Zentrierung.
    H1) Schneeketten müssten gesondert geprüft werden, keine Aussage in diesem Prüfgutachten.
    H2) hier wird es jetzt lustig: es bestehen keine Bedenken bei Serienrädern, WENN (und hier kommt der Prüfer in's Spiel!) - Tieferlegungen, Kombinationen VA zu HA etc.pp.
    H3) Radschrauben nach 100km nachziehen.
    H4) Montagehinweise beachten.


    Plonk, 3mm sind rein formaler Akt, Prüfer aufsuchen, kurz zeigen, der schreibt die Änderungsabnahme, diese packt man dann in das Handschuhfach und zahlt rund 50 Euro, fertig. Simple as fuck.



    2x 8mm Hinterachse:
    bei 235/34 R19 auf 8x19 Pretorias gefordert: A1), A2), EA1, EB1), H1)-H4)


    Hier wird es schwieriger:
    A2) Zitat: "Für ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 und 2 sind die Radhäuser innen und im Radlaufbereich nachzuarbeiten (Kotflügel aufweiten bzw. nachbördeln, Raudhausbefestigungsschrauben und Kunststoffteile in den Radhäusern nacharbeiten). Weiterhin müssen die Übergänge Kotflügel / Front-, Heckschürze angepasst werden.
    Also nicht nur die "Radabdeckung" erweitern (siehe unten), sondern eben auch weitere mechanische Anpassungen.
    Ich selbst und auch mein Prüfer hatten das bei den 8mm-Ringen noch nicht für notwendig erachtet, vermutlich spielen hier Toleranzen am Fahrzeug sowie unterschiedliche Breiten der Profilbereiche verschiedener Reifenfabrikate zusammen. Und somit hatte ich für die 8mm-Ringe sogar eine offizielle Änderungsabnahme bekommen. Aber der Gang zum Gutachter war definitiv gesetzt, ohne ist es illegal.
    EA1) Betrifft nur Achse 1 und gibt hier die tatsächliche Radabdeckung von 5mm vor.
    EB1) Betrifft nur Achse 2 und gibt hier die tatsächliche Radabdeckung von 5mm vor.
    Zitat: Eine ausreichende Abdeckung der Rad-/Reifenkombination ist durch Anbau von "X" (sind die mm-Angaben oben) auftragenden und dauerhaft befestigten Radabdeckungsverbreiterungen im Bereich von 30 Grad nach vorn und 50 Grad nach hinten (siehe unten, Radabdeckung nach EG) ... herzustellen.


    Viel Spaß dabei! :|



    2x 15mm Hinterachse:
    bei 235/34 R19 auf 8x19 Pretorias gefordert: A1), A2), EA2), EB2), H1)-H4)


    Hier wird es dann noch viel schlimmer:
    EA2) 10mm an Achse 1.
    EB2) 10mm an Achse 2.
    Rest wie gehabt.


    Auch hier: viel Spaß beim Umbau! Oder Risiko mit Vitamin-B-Gutachten erwischt zu werden.



    Zum Thema "Radabdeckung":
    Der Begriff ist irreführend, es geht hier genauer um die ausreichende Abdeckung der Lauffläche / des Profilbereichs der Reifen, um andere Verkehrsteilnehmer vor dem Hochschleudern von Dreck zu schützen. Gibt da wohl zwei Arten, nach denen man das umsetzen darf, einmal national nach STVZO, dann noch nach europäischem Recht.


    Gute Beschreibung:
    https://www.tyresystem.de/Reifen/Information/Radabdeckungen


    Solche Abdeckungen sehen gerne mal so aus:

    (ich weiß, bei dem Auto scheint das auch nicht unbedingt ausreichend umgesetzt :D )



    Bei dem ganzen Thema darf man auch das dynamische Verhalten nicht aus den Augen verlieren:
    - Walken der Reifen und Verschieben der Lauffläche bei Querbeschleunigung.
    - Einfedern in die Radhäuser, hier bietet sich ein Verschränkungstest an, den Prüfer gerne mal durchführen, diagonal auf Holzbalken fahren als Beispiel. Wenn dann kein Finger mehr zwischen Reifen und Radhaus passt, wird kein sauberer Prüfer sein Go geben. Wenn er ehrlich ist.
    Da beim Einfedern die Räder häufig aufgrund der Achskinematik oben nach innen wandern, sieht das manchmal schlimmer aus, als es dann bei der Prüfung tatsächlich ist. Aber die ist eben gesetzt.


    Und immer auch bedenken:
    Die Gutachter, die das Prüfgutachten für H&R erstellt haben, sind keine Dummköpfe. Nur eben tun sich auch niemandem einen Gefallen, sondern arbeiten blank sauber nach Vorschriften. Somit müsste jeder Gutachter bei Begutachten des Anbaus an eurem Fahrzeug zu den gleichen Ergebnissen kommen. Wenn er präzise arbeitet. Und niemandem vordringlich einen Gefallen tun bzw. Geld verdienen will.
    Ohne Umbauten an den Radhäusern eingetragene 15er-Distanzen hinten oder 10er vorn sind bei Pretorias mit 235ern schlichtweg nicht statthaft. Ergo ist das Gutachten höchstens ein Feigenblatt, hinter das die Polizei im Normalfall nicht gucken wird. Also etwas mehr Sicherheit, nicht mit illegalen Anbauten aufzufliegen.

    "typischer Landstraßenfahrer, Ortsausgang Vollgas..." :D
    (Frank Schwettmann, Gema Motorsport, nach Sichtung meiner Synchronringe)


    VW Golf R '15 :saint: & :evil:Audi TT RS '18
    Horses for Courses

    Einmal editiert, zuletzt von CS_ ()

  • ..mit den ab Werk aufgezogenen Reifen - mir ist aufgefallen, dass die Reifenflanke ab Werk wenig über den Felgenrand hinaussteht, mein Reifenhändler zieht die wohl etwas anders auf, so dass der Reifen ein paar mm weiter übersteht...


    ?( ein un denselben Reifen kann der Reifenhändler nicht anders montieren als das "Werk" ;(
    (außer natürlich falsch herum bzw. laufrichtungsverkehrt, aber das schließe ich ohnehin einmal aus)


    Was natürlich schon sein kann ist dass ein Reifen eines anderen Fabrikates bei gleicher Reifendimension weiter über den Felgenrand raussteht.


    lg oeli

    ..Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts..


    ab 21.11.14 PORSCHE Cayenne Diesel II - 21 Zoll Turbo II + Luftfederung

    oelis weiSSer RIESE
    -----------------------------------------------
    oeli´s "R"


    verkauft am 02.12.2014

  • A5) sagt nur aus, dass die 3mm-Ringe nur an der HA erlaubt sind, die haben nämlich keine eigene Zentrierung.

    Bei den 3mm (Seite) steht, A1) A4), H1) H5). A5 gibts ab 20mm pro Seite.
    Andererseits sagt mir A5 diesbezüglich grad nicht viel...


    A 2) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die
    Radhäuser im Radlaufbereich zur Heckschürze hin leicht herauszuziehen.


    A 3) Die Reifenlaufflächen an Achse 1 und 2 sind ausreichend abzudecken.


    A 4) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 und 2
    sind die Radhäuser aufzuweiten. Die Innenradhäuser sind anzupassen.
    Weiterhin sind die Übergänge von den Kotflügeln zur Heckschürze nachzuarbeiten.


    A 5) Die geschraubten 20, 25 und 30mm breiten Distanzringe sind bis zu einer Radlast
    von 730 kg zugelassen.


    A 6) Die10mm breiten Distanzringe mit der Kennz. 2055571 6,5x45°(Version A) sind nur in
    Verbindung mit Rädern die eine Fase von mindestens 6,5x45° an der Mittenzentrierung
    aufweisen zugelassen.
    Die Achszapfenlänge am Fahrzeug darf maximal 15,5mm betragen.
    Die10mm breiten Distanzringe mit der Kennz. 2055571 4x45°(Version B) sind nur in
    V erbindung mit Rädern die eine Fase von mindestens 4x45° an der Mittenzentrierung
    aufweisen zugelassen.
    Die Achszapfenlänge am Fahrzeug darf maximal 12mm betragen.
    Die12mm breiten Distanzringe mit der Kennz. 2455571 5x45°sind nur in Verbindung
    mit Rädern die eine Fase von mindestens 5x45° an der Mittenzentrierung aufweisen
    zugelassen. Die Achszapfenlänge am Fahrzeug darf maximal 15mm betragen.


    A 7) Die 8mm breiten Distanzringe mit der Kennz. 1655572 7x45°sind an
    Achse 1 und 2 in Verbindung mit Rädern die eine Fase von mindestens 7x45° an
    der Mittenzentrierung aufweisen zugelassen.
    Die Achszapfenlänge am Fahrzeug darf maximal 14mm betragen.
    Bei Verwendung der 8mm breiten Distanzringe in Verbindung mit Sonderrädern ist
    eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich
    (§19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit §21 StVZO).

  • ?( ein un denselben Reifen kann der Reifenhändler nicht anders montieren als das "Werk" ;(
    (außer natürlich falsch herum bzw. laufrichtungsverkehrt, aber das schließe ich ohnehin einmal aus)


    Was natürlich schon sein kann ist dass ein Reifen eines anderen Fabrikates bei gleicher Reifendimension weiter über den Felgenrand raussteht.


    lg oeli

    Vielleicht ist die OEM-Type des Bridgestone auch eine etwas andere, als die durch den Fachhandel montierte (der originale heißt Potenza RE 050A, auf den Fachhandelsreifen steht Potenza S001). Ich habe mal versucht, den optischen Unterschied (links Original, rechts Fachhandel) bildlich auszudrücken:


    Gruß
    Jan

  • Das sind zwei unterschiedliche Reifen.


    Auch den RE050A bekommst du im Reifenfachhandel.


    Ist dir auch aufgefallen das die Reifen unterschiedliche Profile haben?


    http://www.bridgestone.de/pkw-…merreifen-potenza/re050a/
    http://www.bridgestone.de/pkw-…ommerreifen-potenza/s001/

    Gruß Sebastian


    Scirocco R in Night Blue Metallic , Mj. 2012, Bilstein B14, 19er Talladega in Audi Titan Optik Matt, hinten 12er Spurplatten, Alu Radlagergehäuse und Querlenker, Super Pro ALK und Traggelenke, H&R Stabilisatoren, DTH AGA ab Turbo mit TÜV DP, HFI V2 Plus Ansaugung vom TTS/TTRS , Turbo Outlet, Wagner LLK, Autotech HD-Pumpe, Siemoneit Software, Drehmomentstütze 80 Shore, Sachs Performance Kupplung mit ZMS

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