Rechtslage Dashcam

  • Als Dashcam-Benutzer bewegt man sich ja mehr oder weniger in einem "rechtsfreien" Raum. Eindeutige Regelungen zur Nutzung gibt es ja nicht und bisher war es auch immer strittig, ob man die Dashcam legal betreiben darf und ob bzw. unter welchen Umständen solche Aufnahmen überhaupt vor Gericht verwertbar sind.


    Einige Urteile aus der letzten Vergangenheit lassen hoffen, daß die Justiz sich offensichtlich in die - aus meiner Sicht- richtige Richtung bewegt.


    LG Landshut: Dashcam zum Beweis von Haftungsansprüchen
    In einer interessanten Entscheidung des Landgerichts Landshut
    schließt sich das Gericht der Aufassung an, dass Videoaufnahmen durch
    eine Dashcam zum Beweis von Haftungsansprüchen grundsätzlich verwertbar sind.

    Aus der Entscheidung
    Das Gericht erachtet es als zweifelhaft, ob die Bestimmung des § 6b BDSG überhaupt einschlägig ist. Insbesondere Absatz 2 des § 6 b BDSG spräche dafür, dass der Gesetzgeber festinstallierte Kameras vor Augen hatte, die den Verkehr auf einer bestimmten Straße oder auf einem bestimmten Platz überwachen.
    Aber selbst ein Verstoß gegen das BundesDatenschutzgesetz bedeute nicht, dass man die so erlangten Videoaufnahmen nicht im Verfahren verwenden dürfe, so das Gericht. Durch die Aufnahmen werde weder der absolute Kernbereich der privaten Lebensstellung noch die engere Privatsphäre berührt.
    Die Aufzeichnung durch die Dashcam erfolge wahllos und ohne bestimmte Absicht. Eine systematische Erfassung der Verkehrsteilnehmer zur Erstellung von Bewegungsprofilen erfolge nicht. Die Videoaufzeichnung werde mittels einer Schleife immer wieder überschrieben. Lediglich bei einem Unfall erfolge eine Speicherung. Nach einem Unfall sei es ohnehin üblich, Fahrzeuge, Unfallspuren und ggf. die umstehenden Beteiligten fotografisch zu erfassen. Auch hier werden Passanten oder Verkehrsteilnehmer zufällig erfasst. Das Gericht sieht insgesamt keinen gravierenden Grundrechtseingriff in der Verwendung einer Dashcam.



    Quelle




    Ich finde das gut :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Richtig, generell ist ein Dashcam Video mit einem Urlaubsvideo vergleichbar, solange es nicht veröffentlicht wird, alles gut... in Deutschland. Das sieht im EU Ausland teilweise GANZ anders aus.


  • Das Betreiben einer Dashcam war und ist schon immer legal.


    Sehe ich genauso! Es gibt aber Datenschützer und Juristen in Deutschland, die das komplett anders sehen und sich dabei auf den §6 BDSG berufen. Eine eindeutig geklärte Rechtslage gibt es in Deutschland bisher eben nicht. Und eben hier bezweifelt das LG Landshut das der § 6b BDSG überhaupt zur Anwendung kommen kann.


    Genauso ist es mit der Zulassung vor Gericht. Wie Du schon schreibst, ist es bisher reine Ermessenssache des Richters, ob das Video als Beweis zugelassen wird.
    Das LG Landshut vertritt abermit obiger Entscheidung die Auffassung "dass Videoaufnahmen durch eine Dashcam zum Beweis von Haftungsansprüchen grundsätzlich verwertbar sind."


    Und genau das ist neu und stärkt eben die Position der Dashcam-Nutzer.



    Was die Weitergabe an Dritte angeht, gibt es keine Diskussionen

  • Ich belebe das Thema so halbwegs nochmal neu.


    Ich habe mal bei meinem Audipartner nachgefragt.
    Die bauen sowas nicht in die Autos ein.


    Hätte gerne eine saubere Verkabelung mit Batterysafer, dass die Fahrzeugbatterie nicht leergesaugt wird.


    Hat da jemand aus dem Forum Erfahrung?

  • Guck dir mal die Sachen von Blackvue an. Die haben auch nen Batterysafer. Einbauen bekommt man selber hin denke ich. Die Cam kommt vor den den Innenspiegel, Kabel unter den Dachhimmel und die A-Säulen Verkleidung schieben und alles hinterm Handschuhfach verdrahten.
    Ich habe und brauche "sowas" zwar nicht, hatte mich da aber mal reingelesen.


    VG

    VCDS (Hex V2) Codierungen im Raum Köln/Bonn....

    VW Golf .:R - Rising Blue...byebye
    Audi A6 3.0 TDI Competition - Mythosschwarz

    • Offizieller Beitrag

    beim 6er passt der blackvue powermagic sogar in den Deckel des Sicherungskasten auf der Fahrerseite. Einfach mit Stromdieb an der Sicherung für die Zentralverriegelung mit angeschlossen ;)

  • Ja in die BlackVue habe ich mich auch eingelesen.
    Ich hätte gerne ein System für vorne und hinten.


    Und die Verkabelung für Hinten muss ja auch irgendwo dort hin gelegt werden, keine Ahnung ob ich das als Anfänger so auf die Reihe krieg.
    Zumal man ja an die Sicherungen muss mit dem BlackVue Power Magic Dingens.


    Für vorne wäre es ja theoretisch kein Problem.


    Aber damit die Parküberwachung funktioniert, braucht das Ding ja Strom.


    Gibt wohl auch einige Powerbars die genug Leistung haben, damit man ein paar Tage eine Parkraumüberwachung machen kann.
    Kamera zeichnet dann halt nur auf wenn Bewegung wahrgenommen wird.

  • Als Anfänger würde ich nicht umbedingt empfehlen an der Elektrik rumzubasteln. Es gibt doch auch Cams mit Akku, vielleicht wäre das erstmal eine Alternative, die sollten ja die Stehzeiten über halten. Aber mit der Blackvue machst du nix falsch, falls du dich für die entscheidest.

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