TÜV Tiefe?

  • Hallo habe mal eine Frage.


    Will mir jetzt für mein Scirocco R Facelift ein Fahrwerk kaufen (K&W DDC).
    Soll maximale Tiefe im TÜV Rahmen sein.


    Hab mal gehört, dass es bestimmte Mindestmaße vom Boden gibt die eingehalten werden müssen, z.B. Höhe der Blinker 450mm oder vom Tagfahrlicht usw...



    Stimmt das? Kenn mich da leider nicht so gut mit aus. :huh:

  • Die gesetzlichen Vorgaben für Kennzeichenhöhe und Scheinwerfer erfüllst Du selbst wenn der Wagen auf dem Boden liegt. Es sei denn, Du befestigst z. B. Dein Kennzeichen unten im Kühlergrill.


    In der StVZO gibt es keine genaue Vorgabe für eine Mindestbodenfreiheit. Nur eine schwammige Formulierung. Es gibt Richtlinien, in denen Werte genannt werden. Diese werden aber nicht von allen Prüfern angewandt.


    Siehe auch dies: http://www.dekra.de/de/bodenfreiheit-tieferlegung


    Das obige gilt für Deutschland, nicht für Österreich.

    2015er Golf 7 R - Zweisitzerumbau (Strebe, Netz, Clubsport-S-Teppich) - Recaro Pole Position - 413 Motorsport-Konsolen - OZ Ultraleggera 8x18 ET45 - Michelin Pilot Sport Cup 2 235/40 R18 - KW-Gewindefahrwerk

    • Offizieller Beitrag

    Das ist die Frage. ;)
    Erstmal sollte man wissen, dass man prinzipiell alles "eintragen" lassen kann - das bedeutet aber noch lange nicht, dass alles rechtens ist und man im Zweifelsfall nicht doch Probleme bekommt.


    Ich kopier mal den Text hier rein, ist ganz gut zusammengefasst:





    D.h. eigentlich nur Folgendes: Du darfst prinzipiell unterhalb der 110mm-Marke fahren, jedoch bewegst du dich damit ausserhalb der TÜV-Empfehlung.
    Im Zweifelsfall z.B. in einer Unfallsituation etc. könnte man sich durchaus darauf beziehen.




    Und weiters:

    Zitat von Wikipedia

    Unabhängig von der Bodenfreiheit des Fahrzeugbodens gibt es Mindestabstände zur Fahrbahnoberfläche für eine Reihe von Anbauteilen. In Deutschland sind – in der Regel in der StVZO – folgende Beschränkungen verbindlich:

    • Fern- und Abblendlicht 500 mm § 50 Abs. 1 StVZO
    • Blinker seitlich 500 mm § 54 StVZO
    • Nebelscheinwerfer 250 mm § 52 StVZO
    • Bremsleuchte 350 mm § 53 Abs. 1 StVZO
    • Kennzeichen vorne 200 mm § 10 Abs. 7 FZV
    • Schlussleuchte 350 mm § 53 Abs. 1 StVZO
    • Kennzeichen hinten 300 mm Richtlinie 70/222/EWG
    • Nebelschlussleuchte 250 mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO
    • Blinker vorne 350 mm § 54 StVZO
    • Rückfahrscheinwerfer 250 mm § 53a Abs. 3 StVZO
    • Blinker hinten 350 mm § 54 StVZO
    • Seitenmarkierungsleuchten 250 mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO
  • Es scheint aber schon das auch der lieben Polizei diese Werte bekannt sind ,sonst würden sie nicht neuerdings ein 10 cm Kantholz mitführen mit der bitte dieses bei Verkehrskontrollen einmal zu überfahren.Wenn es klemmt Mängelkarte mit der bitte um erneute TÜV Vorführung



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    Golf R MY 2016 , Limestone ,DSG ,4 Türig , Pano ,DCC , ACC , Kamera , Carbon Leder ,Discover Pro ,
    KW- DCC,H&R Dist. 8 MM VA. 10 MM HA.,TT-RS 370X32 Bremse inkl. Stahlflex V&H ,Sommerrad Rotor 8X19 ET 50

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich wird sich ein Polizist immer an der TÜV-Empfehlung orientieren, da es einfach ein sicherer Anhaltspunkt ist.
    Wäre ich Polizist, würde ich es ebenso machen, da ich vor Ort weder kontrollieren, noch einschätzen kann, ob die aktuelle Bodenfreiheit des Fahrzeugs wirklich betriebssicher ist.
    Nicht primär wegen "Aufsetzern", sondern vor allem wegen Antriebswellen, Situation bzw. Abstände im Radhaus etc....

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