also wenn ich im Netz bei z.b. brink gucke steht da das die Ahk für alles golf 7 ist. Ausgenommen ist da nur der E Golf. Also gehe ich davon aus das die E Genehmigung auch für den R gilt. Damit darf man die generell erstmal anbauen. Aber noch nicht zum ziehen eines Anhängers nutzen. Aber das wollen ja die meisten hier auch gar nicht. Ein Fahrradträger ist ja eine Ladung am Fahrzeug und kein Anhäger da keine eigene Achse.
Zum Thema ich darf die nicht anbauen weil keine Anhängelast eingetragen ist würde ich noch mal ein anderes Beispiel einwerfen. Ich darf ja zb auch eine Rundumleuchte auf dem Dach haben oder 10 zusatzscheinwerfer. Wenn die im Straßenverkehr abgedeckt sind ist das zulässig. Verbaut sein dürfen die nur das es so ist das ich sie nicht einfach einschalten kann. Also müsste man ja auf der Basis auch die hängerkupplung dran haben dürfen sofern ich damit keinen Hänger ziehe.
Wenn ich noch Garantie hätte würde ich das aber trotzdem lassen. Das ist noch wieder eine ganz andere Kiste.