grundsetzlich wenn auf das Fz. ABE ausgestellte ist, gilt die ABE nur wenn FW und Räder orig .bleiben, wird nur eines gändert z.b FW muss die Spurverbreiterung mit FW eingetragen werden, der TÜV Bericht damit verbunden muß unverzüglich die Änderung beim Straßenverkehrsamt Fz-Schein Tei I geändert werden.
Komischerweise habe ich auch einen H&R Set aber kpl. Schrauben und Schloß , 15mm mit ABE z.b für Audi /VW usw. ist auch nur Golf 7 2 WD Typ AU+ AUV aufgelistet, unter Audi gleiches Vorzeichen 300PS mit 4 WD alles gut, juckt mich nicht weiter, wenn es mal eingetragen werde muss, wegen FW Änderung sehe da keine Problem,
H&R 55573-15 ABE /KBA 91503